Deutscher Bundestag – Anhörung zum unlauteren Wettbewerb

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 10. November 2025, wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit Sachverständigen aus Rechtswissenschaft und Praxis – u. a. Prof. Peter Kenning (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) – diskutiert. Verbraucher sollen künftig besser vor irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken – sogenannten Dark Patterns – geschützt werden. Allgemeine Umweltclaims wie „umweltfreundlich“ sollen künftig nur zulässig sein, wenn eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachgewiesen wird.

In der Anhörung hat Prof. Peter Kenning, seinen Schwerpunkt auf die angedachte Regulierung von Dark Patterns gelegt. Die Entwicklung der digitalen Welt habe in vielen Bereichen zu einer hohen Komplexität des Verbraucheralltags geführt, sagte Kenning. Für Verbraucher sei dies problematisch, der Einsatz der seit 2010 bekannten sogenannten Dark Patterns durch Unternehmen mache sie verwundbar.

Weitere Informationen und die Aufzeichnung der Anhörung finden Sie unter dem folgenden Link:

Anhörung zum unlauteren Wettbewerb