Machbarkeitsstudie im Auftrag des BMUV zur Weiterentwicklung der Verbraucherforschung in Deutschland veröffentlicht

In der Studie zur Einrichtung eines Bundesinstituts für Verbraucherforschung oder alternativer Strukturen, die von Prof. Dr. Peter Kenning vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Marketing geleitet wurde, wurden Forschungsbedarfe eruiert, verschiedene Modelle der Institutionalisierung von Verbraucherforschung auf Bundesebene diskutiert und für zwei Ansätze die finanziellen und organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten analysiert.

Eine wirksame Verbraucherpolitik braucht eine leistungsfähige, gut ausgestattete Verbraucherforschung. Auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD betont: „Wir stärken die Verbraucherforschung und prüfen, ob neben den bereits bestehenden Strukturen neue geschaffen werden müssen.“ Genau diese Frage stand im Mittelpunkt einer Machbarkeitsstudie, die das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) 2023 in Auftrag gegeben hat und die nun veröffentlicht wurde. 

Das Autorenteam – bestehend aus Prof. Dr. Peter Kenning, Prof. Dr. Christian Kastrop (Global Solutions Initiative Foundation gGmbH), Prof. Dr. Jörn Lamla (Universität Kassel), Prof. Dr. Kathrin Loer (Universität Osnabrück) und Prof. Dr. Lucia Reisch (Cambridge Judge Business School) – hat auf Basis einer umfassenden Bedarfsanalyse und zahlreicher Gespräche mit Stakeholdern aus Politik und Gesellschaft wurden zwei mögliche Modelle für den Ausbau der Verbraucherforschung identifiziert: die Gründung eines „kleinen“ Bundesinstituts als Ressortforschungseinrichtung oder alternativ die Einrichtung eines „Wissenschaftszentrums für Consumer Sciences“.

Während ein Bundesinstitut vor allem kurzfristige und strategische Wissensbedarfe der Verbraucherpolitik bedienen würde, zielt das „Wissenschaftszentrum“ auf eine langfristige, interdisziplinäre Weiterentwicklung von Standards, Methoden und Theorien in den Consumer Sciences. Die Studie stellt die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenüber – die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt letztlich bei der Verbraucherpolitik. Die vollständige Studie ist auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz abrufbar.

Unser besonderer Dank gilt Herrn Kubat (BMJV) und Herrn Berg (BLE), durch deren wertvolle und engagierte Unterstützung diese Studie ermöglicht wurde.